Heimat- und Geschichtsverein Haibach, Grünmorsbach und Dörrmorsbach

Haibach - Grünmorsbach - Dörrmorsbach e.V.

Es geschah in Haibach 1791

Seit dem Mittelalter bestanden Handwerkszünfte und Handwerksordnungen. Vom Lehrling bis zum Meister war man in ein Korsett von Verhaltensvorschriften gezwängt. Die Zünfte sorgten aber auch für in Not gekommene Mitglieder, Witwen und Waisen und schützten ihre Mitglieder vor unliebsamer Konkurrenz.

Dass auch die staatlichen Stellen auf die Einhaltung der Vorschriften achteten, belegt nachfolgende Akte aus dem Jahr 1791. Sie besagt, dass Philip Fuchs Wagnermeister in Haibach werden will obwohl er die vorgeschriebene Wanderzeit von 3 Jahren nicht absolviert hat. Seinem Gesuch wird stattgegeben nachdem auch die Zunft einverstanden ist. Interessant dabei ist der Grund für die versäumte Wanderschaft: Er musste nämlich zuerst sein Lehrgeld abverdienen. Lohn für Lehrlinge wie heute üblich gab es seinerzeit nicht.



Kurfürstlich hohe Landes Regierung!
Zur 2ten Sitzung Vizedomamt Aschaffenburg
pto. Dispensationis von Wanderjahren.

Peter Philipp Fuchs von Haibach ein Wagner, aber nicht gewandert, weilen er bei seinem Meister so lang als Gesell verblieben bis er sein Lehrgeld abverdienet gehabt, bittet um Dispensation von Wanderjahren.

Der Supplikant ist schon 29 Jahr 8 Monat alt, und kann sich auf seiner erlernten Wagner - Profession in dem Ort Haibach ernähren; die Zunft hat auch gegen dessen Annahme nichts einzuwenden, und derselbe besitzet das zur Untertans Annahme erforderliche Inferensum daher wird untertänig unmasgeblich dafür halten, daß derselbe von der Wanderschaft zu dispensiren seyn.

Aschaffenburg den 6ten Aug. 1791.
Kurfürstliches Vizedomamt.
Will                                           und                Gerlach Oberkoller
Hofkammerrat,                                             abwesend

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Wann der um die Unterthansannahme unterthänig supplicirende Philipp Fuchs von Heubach, seiner Profession ein Wagner, dessen Handwerksfähigkeit nicht zu bezweifeln, von I, H. F. K. gnädig auf und angenommen wird, so hat man auch ab Seiten der dahiesigen Wagnerzunft nicht den mindesten Anstand, denselben als Landwagnermeister in die hiesige Zunft auf und anzunehmen.

Aschaffenburg 27ten Juli 1791.
Sebastian Zilch als Zunftmeister