Heimat- und Geschichtsverein Haibach, Grünmorsbach und Dörrmorsbach

Haibach - Grünmorsbach - Dörrmorsbach e.V.

Alte Textdokumente

Es geschah in Haibach

Liebe Geschichtsfreunde!

Unter der Rubrik "Haibacher Geschichte(n)"  werden Sie an dieser Stelle Beiträge aus der Haibacher, Grünmorsbacher und Dörrmorsbacher Geschichte, Anekdoten, Daten und Wissenswertes über unsere Heimat erfahren.

Beginnen werden wir mit einer Reihe von interessanten Schriftstücken aus dem Haibacher Gemeindearchiv aus der Zeit zwischen dem 17. bis zum 19. Jahrhundert. Herr Rektor im Ruhestand Matthäus Withelm hat sich die Mühe gemacht und eine beträchtliche Anzahl alter Schriftstücke übersetzt und niedergeschrieben, eine Auswahl daraus werden wir an dieser Stelle veröffentlichen. Historische Schriftstücke sind in den unterschiedlichsten, meist schwer lesbaren Handschriften, in deutscher Schrift, gespickt mit lateinischen Worten und alten heute nicht mehr verständlichen Redewendungen geschrieben. Diese zu übersetzen bedeutet eine regelrechte Sisyphusarbeit zu der auch ein fundiertes Hintergrundwissen gehört. Die Arbeit von Herrn Withelm ist daher höchst anerkennenswert.

Wenn Sie, liebe Mitbürger, einen eigenen Beitrag oder Anmerkungen zur Rubrik Haibacher Geschichte(n) haben, wenden Sie sich bitte an den Heimat- und Geschichtsverein. Unser Mitglied Herr Robert Fuchs, Gemeindefeld 17 in 63808 Haibach, Tel. 06021-61606, (email R.Fuchs@hugverein.de) wird sich der Texte annehmen.


Es geschah in Haibach 1791

Seit dem Mittelalter bestanden Handwerkszünfte und Handwerksordnungen. Vom Lehrling bis zum Meister war man in ein Korsett von Verhaltensvorschriften gezwängt. Die Zünfte sorgten aber auch für in Not gekommene Mitglieder, Witwen und Waisen und schützten ihre Mitglieder vor unliebsamer Konkurrenz.

Dass auch die staatlichen Stellen auf die Einhaltung der Vorschriften achteten, belegt nachfolgende Akte aus dem Jahr 1791. Sie besagt, dass Philip Fuchs Wagnermeister in Haibach werden will obwohl er die vorgeschriebene Wanderzeit von 3 Jahren nicht absolviert hat. Seinem Gesuch wird stattgegeben nachdem auch die Zunft einverstanden ist. Interessant dabei ist der Grund für die versäumte Wanderschaft: Er musste nämlich zuerst sein Lehrgeld abverdienen. Lohn für Lehrlinge wie heute üblich gab es seinerzeit nicht.



Kurfürstlich hohe Landes Regierung!
Zur 2ten Sitzung Vizedomamt Aschaffenburg
pto. Dispensationis von Wanderjahren.

Peter Philipp Fuchs von Haibach ein Wagner, aber nicht gewandert, weilen er bei seinem Meister so lang als Gesell verblieben bis er sein Lehrgeld abverdienet gehabt, bittet um Dispensation von Wanderjahren.

Der Supplikant ist schon 29 Jahr 8 Monat alt, und kann sich auf seiner erlernten Wagner - Profession in dem Ort Haibach ernähren; die Zunft hat auch gegen dessen Annahme nichts einzuwenden, und derselbe besitzet das zur Untertans Annahme erforderliche Inferensum daher wird untertänig unmasgeblich dafür halten, daß derselbe von der Wanderschaft zu dispensiren seyn.

Aschaffenburg den 6ten Aug. 1791.
Kurfürstliches Vizedomamt.
Will                                                                 und Gerlach Oberkoller
Hofkammerrat,                                             abwesend

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Wann der um die Unterthansannahme unterthänig supplicirende Philipp Fuchs von Heubach, seiner Profession ein Wagner, dessen Handwerksfähigkeit nicht zu bezweifeln, von I, H. F. K. gnädig auf und angenommen wird, so hat man auch ab Seiten der dahiesigen Wagnerzunft nicht den mindesten Anstand, denselben als Landwagnermeister in die hiesige Zunft auf und anzunehmen.

Aschaffenburg 27ten Juli 1791.
Sebastian Zilch als Zunftmeister


Es geschah in Haibach 1806

Leonard Bachmann bittet um Befreiung der Wanderjahre  
Ein weiteres Beispiel der alten Handwerker- und Zunftordnung ist der Antrag des Haibacher Leinewebers Leonhard Bachmann zum Erlass der Wanderjahre. Seine zweijährige Arbeit bei einem Kleinwallstädter Leineweber wurden nicht als Wanderschaft anerkannt. Vorschrift waren meist drei Jahre in einer bestimmten Entfernung vom Heimatort und bei verschiedenen Meistern. Ohne Wanderschaft war eine Niederlassung als selbstständiger Handwerker nicht möglich. Nachdem Bachmann fast 30 Jahre alt war und allem Anschein nach sein Handwerk gut versteht, hat die Behörde seinen Antrag auf Erlass untersucht. Als Leineweber hat Bachmann nicht zu den wirtschaftlich und finanziell besser gestellten Ortsbürgern gehört. Gerhard Hauptmann stellt das Leben in seinem Werk „Die Weber“ eindrucksvoll dar.  



Kurfürstliche Hohe Landes Direktion  
Vizedomamt Aschaffenburg.  

Leonard Bachmann von Haibach

Pto. Recept: als Leinweber in Spee  
Dispensat: von Wanderjahren wan´s erl.

Nebenbenannter ist nicht vorschriftsmäßig gewandert, bittet daher um die Dispensation.

Vermög anliegendem Vogteiberichte will zwar Supplicant 2 Jahre gewandert haben, da aber dieses nicht beschienen ist, und nach Inhalte des Koceptions-Attestats diese Wanderschaft zu Kleinwallstadt geschehen sein soll, so ist sie von keinem Belange.

Dem Supplikanten steht übrigens zur Seite, daß er wegen nöthiger Unterstützung seines Vaters nach Hause berufen worden, daß er nun jenes Alter erreicht hat, beinahe 30 Jahre,  wo er nicht mehr schicklich wandern kann, daß er ein glattes Stück Tuch sehr meisterhaft gefertigt, somit die erforderlichen Kenntnisse besitzt, gleichwie selbsten bei dem Leineweber Handwerke auf dem glatten Lande die Haupt-Arbeit in Fertigung eines glatten Tuches besteht.

In Anbetracht dieser Verhältnissen glauben wir unmaßgeblich, daß demselben die Dispensation von Wanderjahren gnädig zuerteilen sein dürfte.

Aschaffenburg am 10. Mai 1806.  
Kurfürstliche Vizedomamt  
Will , Gerlach , Lippert  


Cond: Dispensetur Am 10 Juny 1806





 Es geschah in Haibach 1811/1812


Anton Zenglein möchte als Schreiner nah Haibach heiraten


Das Gebiet um Aschaffenburg war vor 1803 ein Territorium des Oberen Erzstiftes Mainz. Im Jahre 1803 wurde das Erzstift mit dem Reichsdeputationshauptschluss aufgelöst und das Fürstentum Aschaffenburg, das aus dem Viztumamt Aschaffenburg sowie den Oberämtern Klingenberg, Orb und Lohr als Kurfürstentum gebildet, das unter der Herrschaft des Reichserzkanzlers Karl Theodor von Dalberg stand. Dem Territorium wurde mit der Gründung des Rheinbundes, dessen Fürtsprimas Dalberg war, 1806 die Reichsstadt Frankfurt einverleibt. Dalberg ließ in Aschaffenburg unter anderem eine Kunstgewerbeschule (1807), eine Universität (1808) und 1811 auch ein Theater im ehemaligen Deutschen Haus errichten. 1810 übergab Napoleon Dalbergs Fürstentum Regensburg an Bayern, im Gegenzug bekam Dalberg die Fürstentümer Hanau und Fulda hinzu. Gleichzeitig wurde das gesamte Territorium Dalbergs zum Großherzogtum Frankfurt vereinigt, welches in die vier Departements Frankfurt, Hanau, Aschaffenburg und Fulda geteilt war. Die Residenz blieb weiterhin Aschaffenburg. Am 16. August 1810 wurde eine am französischen Vorbild orientierte Verfassung erlassen, 1811 der Code Civil eingeführt. Dalberg war ein fortschrittlicher Herrscher, der in seiner kurzen Regierungszeit unter anderem die Leibeigenschaft und Frondienste abschaffte, das Schul- und Bildungssystem reformierte und ein Dekret zur Judenemanzipation erließ. Seine politische Macht war jedoch durch die französische Vormachtstellung begrenzt. Dalberg verließ das Großherzogtum am 30. September 1813 und dankte am 28. Oktober zugunsten von Napoleons Stiefsohn Eugène de Beauharnais ab. Nach der Völkerschlacht bei Leipzig zerfiel das Großherzogtum. Das Gebiet des ehemaligen Fürstentums Aschaffenburg wurde letztendlich im Jahre 1814 ein Teil des Königreichs Bayern.

Von 1811 stammt die Ablehnung eines Gesuches zur „Unterthansannahme“ eines Anton Zenglein, der als Schreiner nach Haibach heiraten wollte. Übersetzt hat die Urkunde Matthäus Withelm.

Anton Zenglein stammte aus Oerlenbach was zwischen Bad Kissingen und Schweinfurt liegt. Für uns besonders interessant ist der Grund für die Ablehnung: Eine zu große Bevölkerungszahl gegenüber der Gemarkungsfläche. Dies führe zu Armut der Bürger ( „mit nahrungslosen Einwohner überhäufte Gemeinde“) und zu einer hohen Sozialausgabe der Gemeinde. Zudem seien 13 Haibacher beim Militär in Spanien, denen „billigerweise die Annahme in ihr Geburtsort nicht versagt werden kann“, wodurch die „ohnehin übergroße Bevölkerung bedeutend zunimmt“.

Da der genannte Anton Zenglein als der „Stammvater“ aller heutigen Haibacher Zenglein gilt, zeigt, dass er sich mit der Ablehnung nicht zufrieden gegeben hat.

Die verwendeten Begriffe für die Verwaltung stammen aus dem französischen: Hl. Maire = herzoglicher Bürgermeister; Distriktsmaire = vergleichbar mit Landrat; Departement = regionale Verwaltungseinheit; Präfekt = höchster Verwaltungsbeamte eines Departements;

Die lateinischen Begriffe bedeuten:

Suplikant = Antragsteller; Sponsa = Braut, Verlobte; Petitio principii =Inanspruchnahme des Beweisgrundes;  Reception = Aufnahme; Requisiten = Zeugnisse, Urkunden;


Aschaffenburg am 19ten Okt. 1811

Großherzogthum Frankfurt. Departement Aschaffenburg

Nro.8 des Hauptregisters

Betreff: Anton Zenglein von Erlenbach Unterthansannahme nach Haibach


Der Distrikts = Maire von Schweinheim an  den Herrn Präfekten.


Anton Zenglein aus dem GhzL Würzburgl. Orte Erlenbach will ein Haibacher Mädgen heurathen und sich als Unterthan als Schreinermeister in Haibach niederlassen.

Er bat zu diesem Behufe um ein Zeugnis, daß er in dem Orte Haibach als Nachbar angenommen werde, damit er hierdurch seinen Abschied und Entlassung erwirken, und die nötigen Zeugnisse über seine Geburt und Vermögensverhältnisse erhalten könne, welches alles er ohne jene vorläufige Zusicherung nicht erwirken könnte.

Zum Behufe der deshalb zu machenden Vorlage zog ich von dem Hl. Maire zu Haibach den Bericht ein, welchen ich anliegend vorzulegen die Ehre habe.


26. Okt. 1811

An Hl. Distrikts Maire von Schweinheim


Einverstanden mit ihrem Gutachten, Verbescheiden Sie den Suplikanten abschlägig.


Will


Diesem zufolge besitzt der Vater der Braut des Supplikanten kein Vermögen, und ein Schreiner kann sich in Haibach nicht ernähren; der Hl. Maire bittet also die ohnehin mit Nahrungslosen Einwohnern überhäufte Gemeinde mit dieser Annahme zu verschonen. Da die Sponsa des Supplikanten kein Vermögen besitzt, so ist dessen Gesuch um deswillen Petitio pricipii, da er um die zu seiner Reception erforderliche - und die ihn hierzu erst qualificierende Requisiten aus zu weisen, vorläufig schon eine Zusicherung fordert, die erst eine Folge der auszuweisenden Requisiten sein kann.

Dieserhalb - und da die von dem Hl. Maire berichtlich vorgelegte Umstände vollständig begründet sind, da der Ort Haibach allerdings im Verhältnis zu seinem Gemarkungs Umfange und Localvehältnissen bis zur Übervölkerung stark bevölkert ist, da die Zahl der Armen und nahrungslosen daselbst bereits übergroß ist, (: die Gemeindekasse hat an erkrankte und beschädigte Ortsarme in diesem Jahre gegen 150 fl. anwenden müssen :) - Da 13 dortige eingeborene Unterthanssöhne sich unter dem GhzL Militaire, zum Theile in Spanien, befinden, denen billigerweise die Annahme in ihr Geburtsort nicht versagt werden kann, wodurch in kurzer Zeit die ohnehin übergroße Bevölkerung dieses Orts - und hierdurch die Vertheilung der Gemarkung bedeutend zunimmt; - dürfte das Gesuch des Supplicantens ohnmaßgeblich abzuweisen sein.


Hofheim


Anton Zenglein gilt als „Stammvater“ aller Haibacher Zenglein. Als er 1811 den Antrag stellte, als Bürger von Haibach angenommen zu werden, wurde dieser Antrag abgelehnt. In Haibach gebe es schon eine „übergroße Zahl von nahrungslosen Bürgern“, zudem besitze der Vater der Braut kein Vermögen und ein Schreiner könne sich in Haibach nicht ernähren. Zenglein hat sich daraufhin in dem „Großherzoglichen Würzburglichen Orte Erlenbach“ die Erlaubnis geholt, auswandern zu dürfen.

Hintergrund:

Nach dem durch Napoleon I. hervorgerufenen Zusammenbruch des Heiligen Römischen Reichs im Jahr 1806 blieb die Kleinstaaterei auf deutschem Boden weitestgehend erhalten. Deren Überwindung war auch zentrales Ziel der Märzrevolution von 1848, die aber am Widerstand der regierenden Fürstenhäuser scheiterte. Mit der Gründung des Deutschen Kaiserreiches durch Otto von Bismarck im Jahre 1871 wurde die Kleinstaaterei überwunden und ein kleindeutscher Nationalstaat (ohne Österreich-Ungarn) geschaffen. Die Kleinstaaten blieben jedoch als Bundesstaaten des Reiches vielfach noch bestehen.


Von 1812 stammt die Urkunde, die Matthäus Withelm übersetzt hat:

Aschaffenburg am 15ten Febr. 1812

Großherzogthum Frankfurt. Departement Aschaffenburg

Nro. 87. des Hauptregisters. Betreff. Anton Zenglein von Oerlenbach, Unterthans Annahme nach Haibach


Der Distrikts = Maire von Schweinheim an

den Herrn Präfekten.


Anton Zenglein von Oerlenbach im Würzburgischen hat im vorigem Jahre um die Annahme als Unterthan und Schreinermeister nach Haibach angestanden, woselbst er die Tochter des dasigen Einwohners Iltisberger heuraten will. Da er die zur Unterthans Annahme erforderliche Requisiten nicht ausweisen konnte, so ward sein Gesuch zurückgewiesen.

Um nun sein Gesuch durch Rechtfertigung der erforderlichen Requisiten zu begründen, hat er nun um die Auswanderungs Erlaubnis bei dem Ghzl, Würzburgl. Landgerichte Einwurf angesucht, und ist zufolge der mitgehenden Urkunde von diesem angewiesen worden, zuvor ausgewiesen, daß er diesseits als Mitnachbar und Schreinermeister zu Haibach werde angenommen werden.

Er bittet demnach um das desfals nöthige Attestat. Ich habe über diesen Gegenstand vordersamst den Bericht des Hl. Maire von Haibach eingefordert, welchen ich izst anlege. Dieser wiederspricht der Aufnahme des Supplikanten nach Haibach, die Gründe aber mögen nicht ganz zureichend sein, in so ferne nämlich Supplikant wirklich die Erfordernisse zur Rezeption legal ausweist.

Ohnmasgeblich dürfte demnach dem Supplikanten das erbetene Attestat dahin zu ertheilen sein, daß er als Unterthan zu Haibach angenommen werden solle, wenn er die hierzu erforderlichen Requisiten genüglich ausweist, und insbesondere das nöthige Inferendum zum Ankaufe liegender Grundstücke bar bei dem Hl Maire zu Haibach hinterlegt haben werde.

Hoffmann


An Hl. Distrikts Maire von Schweinheim

Ich finde bei Ihrem Vorschlag nichts zu erinnern und können Sie daher ohne Anstand dem Supplikanten das verlangte Attestat erteilen, falls er sich dem Besitzer des erforderlichen Inferendum mrd hinlänglich ausweisen können.

Sämtliche Attestate erhalten Sie in den Anlagen zurück.


Will


Es geschah in Haibach 1813

Im Jahr 1813 wollte der Ziegler Konrad Arnold von Neuhütten wieder nach Grünmorsbach zurück zu seinem Bruder ziehen. Da er in Neuhütten mit seiner Ziegelhütte „in Vermögensreinfall geriet“, verweigerte Bürgermeister Wolf ihm die Aufenthaltsrechte.

Den Schriftverkehr hat Matthäus Withelm übersetzt.

(Zum Verständnis einzelner Begriffe: Maire= Bürgermeister; Hl. = herzoglich; Präfekt, Maire, District, Departement sind französische Bezeichnungen, da das Großherzogtum Frankfurt bis 1814 bestand und als Staat von „Napoleons Gnaden“ das französische Recht (Code Napoleon) eingeführt hatte. )

Die erwähnte „Chaussee“ ist die heutige Staatsstraße 2312, die ehemalige B8.

Chaussee-Arbeiter gab es bis in die 1960er Jahre. Ungefähr dort, wo heute das öffentliche Telefon an der Einmündung der Aschaffenburger Straße ist, stand bis 1970 ein Chausseehäuschen, in dem der Chausseewärter seine Werkzeuge deponiert hatte.

1.  

An  Seine Exzellenz den Herren Minister des Innern

Bitte des Konrad Arnold um Aufenthalt in Grünmorsbach

Konrad Arnold bittet in anliegender Bittschrift, die ich wieder mit den früher erstatteten Berichten vorzulegen die Ehre habe, ihn in Grünmorsbach den Aufenthalt oder vielmehr den Eintritt in die ehemalige Nachbarschaftsrechte zu gestatten. Derselbe verließ vor 3 ½  Jahren diesen Ort, und zog nach Neuhütten, wo er aber bei seiner Ziegelhütte ebenso in Vermögensreinfall geriet, als es in Grünmorsbach geschehen war. Er hatte sich an letzterem Orte die Nachbarrechte nicht vorbehalten, und solche in Neuhütten, wo ihm seine Ziegelhütte verkauft ist, nicht erworben. - In dieser Lage suchte er zu seiner und seiner Familie Ernährung Arbeit an der Herr. Schaftl. Chaussee, welche er fand, und schlug dabei seine Wohnung wiederum in Grünmorsbach bei seinem Bruder auf. Der dortige Hl. Maire wies ihn aus, und ist auch seiner Vermögensumstände wegen, die er seiner Liederlichkeit zuschreibt, gegen dessen Wiederaufnahme; der Hl. Stiftsmaire bemerkt aber, derselbe sei von seinen Eltern in diesem Orte umzogen, Unterthan allda geworden, und hätte sich dieses Recht beim Abzug vorbehalten können, wenn er jährlich einen Gulden zur Gemeindskasse entrichtet habe, an keinem anderen Orte besitze derselbe das Nachbarrecht, sei ein noch junger Mann, der sein Brot durch Handarbeit verdienen könne, in welchem Falle er sich auch durch das beigelegte Attestat befinde, aus welchen Gründen ich ebenfalls gehorsamst begutachte, den Konrad Arnold nach Zahlung von drei Gulden für die drei verflossenen Jahre wieder in die Rechte eines Mitnachbars zu Grünmorsbach eintreten zu lassen.

expec Will

2.

  Dem Herrn Districts maire von Schweinheim zum  gutächlichen Berichte. Aschaffenburg am 8ten Sept. 1813 Will (Dimisionsstempel - Großherzogthum Frankfurt Departement Aschaffenburg


An Seine Excelenz den Großherzogl Frankfurtischen

Herr Staats Minister auch Minister auf Justiz u. auch Innern

Nothgedrungene unterthänige Vorstellung u. Bitte von mir. Konrad Arnold gewesener Nachbar in Grünmorsbach um in meinen vorigen Wohnorte Grünmorsbach wieder einziehen zu dürfen.

Von meinen Eltern auf der Ziegelhütte zu Grünmorsbach erzogen, habe ich mich verheiratet, bin Nachbar in Grünmorsbach gewesen -. Vor 3 Jahren hoffte ich mich zu verbessern - zog nach Neuhütten, baute eine neue Ziegelhütte - wodurch ich mich geschwächt habe. Dann starb mir meine Ehefrau - und ich selbst habe lange Zeit krank darnieder gelegen, die Profession ohnehin im Sand, stand ganz still - durch diese Ereignisse kam ich in Schulden - die Ziegelhütte wurde verkauft. Ich verheiratete mich wieder -und auf mein Ansuchen wurde ich auf der Chaussee als Arbeiter angestellt.

Um nun der Chaussee u. meinen Arbeiten näher zu sein, wendete ich mich wieder in meinem vorigen Wohnorte Grünmorsbach, und nahm bei meinem Bruder einem daselbstigen Nachbar, eine Wohnung in Miete. -Allein der Orts - Maire hat meinem Bruder lOfl. Strafe angesetzt, wenn er mich nur noch eine Nacht beherbergen würde. - Ich bin dieser Art in einer sehr üblen Lage mit Frau und Kindern. - Ich kann und darf mich doch an keinen anderen als dem von meinen Eltern und Anverwandten und mir so lange bewohnten Orte begeben. Soll etwa der Nachbarrechts Vorbehalt: Bezahlund für die 3 Jahre 3 fl beabsichtet sein. –

Diese 3 fl bin ich erbötig zu bezahlen je mehr als der Chaussee - meinen Arbeiten und meinen Anverwandten näher bleiben möchte. Euere Excellenz bitte ich unterthänig gehorsamst Hochdieseiben zu verfügen gnädig geruhen möchten, dass mir als normaligen Nachbarn und nun als Arbeiter auf der Chausse meinen Arbeiten näher zu sein den Wohnsitz in Grünmorsbach zu nehmen, zu gestatten sein.

Mit schuldiger Verehrung

EuerExcelenz Untertänigster

Konrad Arnold

3.

Bericht Grünmorsbach den 12ten Sept. 1813

Großherzogtum Frankfurt Departement Aschaffenburg

Betreff Conrad Arnold Wegen Aufenthalt im Ort Grünmorsbach


An Herrn Distrikta - Maire Justin Helm

Conrad Arnold ist vor drei Jahr wegen Schulden in Concors gerathen durch seines faules liederliches Leben wo er geführt hat, derselbe hat ein falsches Attestat ausgestellt und hat Geld geliehen als wenn das Gericht das Attestat selbst gemacht hätte, und hat das Geld mit Müßiggang und Liederlichkeit zu gebracht. 2. ist derselbe aus dem Ort gezogen und hat kein Nachbarrecht vorbehalten und ist derselbe auch nicht im Orte geboren sondern zu Keilberg, und seine Ehefrau ist zu Unterbessenbach geboren und ist auch der Zeit das er aus dem Ort ist mit seiner 2ten Ehe Frau zu Keilberg copoliert worden, und die Gemeind ist da wider.

Wolf, Maire

Heßler, Geschworener

4.

  Großherzogthum Frankfurt Departement Aschaffenburg

Betreff: Bitte des Conrad Arnold um Aufenthalt zu Grünmorbach

Aschaffenburg den 2ten Okt. 1813.


Der Präfekt an

Seine Excelenz den Herrn Staatsminister, Minister der Justitz und des Innern.


Einverstanden

Den 3tenOctob. 1813


Konrad Arnold bittet in anliegender Bittschrift, die ich wieder mit den hierüber erstatteten Berichten vorzulegen die Ehre habe, ihm in Grünmorsbach den Aufenthalt oder vielmehr den Eintritt in die ehemalige Nachbarsrechte zu gestatten. Derselbe verließ vor 3 ½ Jahren diesen Ort, und zog nach Neihütten, wo er aber bei einer Ziegelhütte ebenso in einen Vermögensverfall gerieht, wie es in Grünmorsbach geschehen war. Er hatte sich am letzteren Orte die Nachbarrechte nicht vorbehalten, und solche in Neuhütten, wo ihm seine Ziegelhütte verkauft ist, nicht erworben. - In dieser Lage suchte er für seine und seiner Familie Ernährung Arbeit auf der Herrschaftliche Chaussee, welche er fand, und schlug dabei seine Wohnung wiederum in Grünmorsbach bei seinem Bruder auf.

Der dortige Herr Maire wies ihn aus, und ist auch seiner Vermögensumstände wegen, die er seiner Liederlichkeit zutheilt, gegen dessen Wiederaufnahme; der Hl. Distriktsmaire bemerkt aber, derselbe sei von seinen Eltern in diesem Orte erzogen, Unterthan allda geworden, und hätte sich dieses Recht beim Abzug vorbehalten können, wenn er jährlich einen Gulden zur Gemeindekasse entrichtet habe; an keinem anderen Orte besitze derselbe das Nachbarrecht, si ein noch junger Mann, der sein Brot durch Handarbeit verdienen könne, in welchem Falle er sich auch durch das beigelegte Attest befinde, aus welchen Gründen ich ebenfalls gehorsamst begutachte, den Conrad Arnold nach Zahlung von 3 Gulden für die drei verflossenen Jahre wieder in die Rechte einesMitnachbars zu Grünmorsbach eintreten zu lassen.

Will

5.

Müller esep. den 7ten Okt. 1813

An HL Districts Maire von Schweinheim

Sr. Excelenz der Hl. Staatsminister, Minister der Justiz und des Innern haben durch ein h. Insript vom 3ten Oktob. 1813 zu genehmigen geruhet, dass aus den in Ihrem Berichte vom 16. Sept. angeführten Gründen Conrad Arnold nach Zahlung von 3 fl. für die 3 verflossenen Jahre wieder in die Rechte eines Mitnachbars zu Grünmorsbach eintreten dürfe. Sie werden dieses bekannt machen und für den weiteren Vollzug Sorge tragen, ob wir den Bürgermeister zum Empfang dieser 3 fl anweisen, um hiemit dieser Weisung die Einnahme in der Gemeinds Rechnung zu belegen.


esped.    Will


Straßen


Statistisches Topographisches Amtshandbuch für den Untermain-Kreis des Köngreichs Bayern

Erscheinungsjahr: 1830

Quelle: Internet: bavarica

Bezug: GMB, Straßen, Ortsbeschreibung; HB Schulen Ortsbeschreibung; DMB Schulen und Ortsbeschreibung; Dörnhof; Lufthof; Elterhöfe; polizeiliche und religiöse Zugehörigkeit

Autor: Rottmayer Anton, Würzburg
Erscheinungsdatum: 1830 Würzburg

Seite: 110 (scan 124), 112 (scan 126), 115 (scan 129), 116 (scan 130) und 479 (scan ?)

Text:
S. 110 (scan 124) Chaussee und Vizinalstraßen
Die Spessarter Chaussee, von Würzburg kommend, tritt oberhalb Oberbessenbach in den Landgerichtsbezirk, zieht sich auf dem rechten Mainufer durch Straßbessenbach und Grünmorsbach nach Aschaffenburg, läuft durch Kleinostheim, tritt bei Dettingen aus, und läuft von da weiter über Kahl nach Hanau.

S. 112 (scan 126)
Grünmorsbach, bei Haibach (c-10) R.G.(Ruralgemeinde) und Fd (Filialdorf) 1½ Std. von Aschaffenburg Stadt mit 36 Wohnhäuser, 46 Familien, 272 Seelen kath. Filiale zur Pfarrei Schweinheim, zur Schule nach Haibach

S. 112 (scan 126)
Haibach, bei Grünmorsbach (c-10) R.G.(Ruralgemeinde) und Fd (Filialdorf) 1½ Std. von Aschaffenburg Stadt mit 91 Wohnhäuser, 132 Familien, 770 Seelen kath. Filiale zur Pfarrei Schweinheim, 2 Schulen; polizeilich zugeteilt DÖRNHOF, Hof nächst der Chausee dem Seminarfond gehörig, Filiale zur Pfarrei Schweinheim. LUFTHOF, Hof polizeilich zugeteilt zur Pfarrei Schmerlenbach.

S. 115 (scan 129)
Oberbessenbach…. Zugeteilt: Dürrmorsbach (C-10), Weiler, 2½ Std von Aschaffenburg Stadt mit 15 Wohnhäuser, 18 Familien, 126 Seelen, Filiale zur Pfarrei und Schule Oberbessenbach

S. 116 (scan 130)
Schweinheim, bei Aschaffenburg, (c-10) R.G.(Ruralgemeinde) Pfarrdorf, ½ Std. von Aschaffenburg Stadt mit 214 Wohnhäusern, 284 Familien, 1472 Seelen hievon 1471 kath. und 1. Protestand, Decanat Aschaffenburg mit den Filialen Haibach, Gailbach, Grünmorsbach, Elterhöfe und Dürrhof, 3 Schulen zugeteilt: Unterschweinheim, in 6 Höfen bestehend, 6 Mühlen. 4 Elterhöfe mit 4 Wohnhäuser, 4 Familien und 25 Seelen kath. Filiale zur Pfarei Schweinheim.

S. 479 (scan ?)
Grenzen des städtischen Polizei=Distrikts
Haibach und Grünmorsbach sind als anstoßende Gemeinden an den oben genannten Polizei=Distrikt genannt.



Jan. 2017; Albin Blatt


Dreifachselbstmord


Aschaffenburger Zeitung:  Nr. 22,  vom Mondtag, den 26. Januar 1835

Erscheinungsjahr: 1835

Quelle:     Aschaffenburger Zeitung: amtl. Organ der NSDAP und der Staats- und Gemeindebehörden, 1835, 1/6

Internet:

Bezug: GMB; Dreifachselbstmord, Einw. KORBIN, Martin

Erscheinungsdatum: Aschaffenburg, Mondtag, den 26. Januar 1835

Seite: 3 der Tageszeitung; Seite 88 im gebundenen Band

Text:

Manchfaltiges.
* Am 18. Jan. abends um 7 Uhr verließen ein Bursche und ein Mädchen, der erstere aus Grünmorsbach, die letztere aus Straßbessenbach (Ortschaften im Bezirk des Landgerichts Aschaffenburg), die Wohnung eines Unterthanen des letzteren Ortes, wohin sie sich vermuthlich einander bestellt hatten, und waren am 19. nachmittags noch nicht zurückgekehrt, auch nicht aufgefunden worden, obschon die Eltern, besonders der Vater des Mädchens, welcher inzwischen entdeckt hatte, daß seine am Zapfenbrette neben der Bettlade gewöhnlich hängende Hausflinte entwendet war, und deshalb ein Unglück fürchtete, alle Mühe zur Auffindung angewandt hatten. Am 19. Jan. nachmittags 3 Uhr wurden zwei Leichen im Wiesenthale, zwischen Straßbessenbach und Grünmorsbach ohngefähr 1000 Schritte von der Chaussee anwärts gegen den Gebirgszug hin, von einem Gendarmen und einem Unterthanssohne aus Straßbessenbach an einem Raine auf dem Rücken liegend gefunden. Ein Schuh Raum trennte sie voneinander. Die weibliche Leiche lag in ihren festlichen Kleidern angezogen, mit zum beten über der Brust gefalteten Händen, in welchen sie ein Gebethbuch, ein Sacktuch und zwei unversiegelte Briefe, einen an ihre Eltern und einen an den Pfarrer gerichtet, hielt, ihr Kopf war ganz vernichtet und zerschmettert, nur die Haare des Hinterkopfes, mit Blut getränkt, waren sichtbar. Die männliche Leiche lag ebenfalls in ihrer sonntäglichen Kleidung, der halbe Kopf von unten nach oben war zerstört, und die dem Vater des Mädchens entwendete Flinte, lag in Stücke um die Leiche herum zerstreut. Es ist ohne Zweifel, daß der Bursche das Mädchen mit einem Schusse tödtete, und daß er mit dem nämlichen Gewehr durch einen Schuß sich den Kopf spaltete, wobei das Gewehr zersprang. Vermeintliche unübersteigliche Hindernisse zu ihrer ehelichen Verbindung sollen die Ursache dieses verabredeten zweifachen Mordes gewesen seyn.

Bemerkung:
Nach anderen Berichten war das Mädchen zum Zeitpunkt der Tat schwanger. Ein Dreifach-Mord also!
Die Getöteten: KORBIN, Martin, 21 Jahre alt, von GMB und SCHMELZ Katharina, 21 Jahre aus StBB.

Jan. 2017; Albin Blatt


Bekanntmachung 


Aschaffenburger Zeitung:  Nr. 75 aus 1859

Erscheinungsjahr: 1859

Quelle:     Aschaffenburger Zeitung: amtl. Organ der NSDAP und der Staats- und Gemeindebehörden, 1859

Internet:

Bezug: HB; Einw. BAUMANN, Valentin, Gastwirt

Erscheinungsdatum: 1859 Aschaffenburg, Dienstag den 29. März 1859

Seite: Seite 4 der Tageszeitung; Seite: 386 (der scan-Zählung)

Text:
Bekanntmachung.

[165]
In der Verlassenschaft des Valentin Baumann, verwittweten Gastwirthes von Haibach k. Bezirksamt Aschaffenburg, hat die Inventarisation des Nachlasses einen Aktivstand von 10.406 fl. 32 ¾ kr., dagegen einen Passivstand von 13.874 fl. 40 kr., ergeben, und haben die Erben und die Gläubiger die Konkurseröffnung beantragt.
Demgemäß wird der Universalkonkurs gegen die gedachte Verlassenschaftsmasse eröffnet und erster Ediktstag zur Anmeldung und Nachweisung der Forderungen und deren Vorzugsrechte auf
Mittwoch den 27. April 1859,
zweiter Ediktstag zur Vorbringung der Einreden auf
Mittwoch den 25. Mai 1859,
dritter Ediktsstag zur Abgabe der Repliken auf
Montag den 27. Juni 1859
und vierter Ediktstag zur Abgabe der Repliken auf
Montag den 25. Juli 1859,
jedesmal Früh 9 Uhr anfangend
im Geschäftszimmer Nr.: 11 des unterfertigten Gerichts anberaumt.
Hierzu werden sämmtliche Gläubiger der Valentin Baumann´schen Verlassenschaft mit dem Bedeuten geladen, daß diejenigen, welche an obigen Tagfahrten weder persönlich erscheinen, noch sich vertreten lassen, noch den betreffenden schriftlichen Rezeß einreichen, in Ansehung des ersten Ediktstages den Ausschluß von der Konkursmasse, in Ansehung der übrigen Ediktstage aber den Ausschluß mit der betreffenden Handlung zu gegenwärtigen haben.
Am ersten Ediktstage ist zugleich über die Wahl des Massekurators und die Behandlung der Aktiv-masse, insbesondere die Genehmigung oder Nichtgenehmigung des von der Verlassenschftsbehörde abgehaltenen Immobilien-Verstrichs Beschluß zu fassen und wird in dieser Beziehung angenommen, daß die Nichterscheinenden den Beschlüssen der Mehrheit der Erschienenen beistimmen.
Alle diejenigen, welche das Vermögen des Valentin Baumann etwas in Händen haben oder demselben etwas schulden, werden aufgefordert, dasselbe bei Vermeidung nochmaliger Zahlung nur an das Konkursgericht abzuliefern oder zu zahlen.
Die nicht dahier wohnenden Betheiligten haben spätestens am ersten Ediktstage einen Insinationsmandator hierorts aufzustellen, widrigenfalls die künftigen Verfügungen lediglich an das Gerichtsbrett angeschlagen und als gehörig zugestellt erachtet werden.
Aschaffenburg den 15. März 1859
Königliches Bezirksgericht
Der k. Direktor: Schmitt
Tax Nr.: 4424 Fertig
Bemerkungen:

März. 2017; Albin Blatt


Diebstahl


Aschaffenburger Zeitung:  Nr. 276 aus 1859

Erscheinungsjahr: 1859

Quelle:     Aschaffenburger Zeitung: amtl. Organ der NSDAP und der Staats- und Gemeindebehörden, 1859

Internet:

Bezug: DMB; Einw. DÖLGER Josef Anton; Kriminelles

Titel: Aschaffenburger Zeitung: Nr. 276 aus 1859

Erscheinungsdatum: 1859 Aschaffenburg, Montag den 21. November 1859

Seite: Seite 2 der Beilage zur Tageszeitung; Seite: 1365 (der scan-Zählung)

Text:

Vermischte Nachrichten
Aschaffenburg, 21. Nov.
(Oeffentliche Sitzung des königl. Bezirksgerichts Aschaffenburg)
Durch Erkenntniß vom 9. d. Mts., wurde Joseph Anton Dölger, verheiratheter Bauer von Dörrmorsbach, wegen Vergehens des einfachen Diebstahls zum Nachtheile des Michael Albert von Haibach in eine Gefängnißstrafe von 45 Tagen verurtheilt.

Bemerkungen:


März. 2017; Albin Blatt


Landposten


Aschaffenburger Zeitung:  Nr. 236 aus 1860

Erscheinungsjahr: 1860

Quelle:     Aschaffenburger Zeitung: amtl. Organ der NSDAP und der Staats- und Gemeindebehörden, 1860

Internet:

Bezug: DMB; GMB; HB; POST

Titel: Aschaffenburger Zeitung: Nr. 236 aus 1860

Erscheinungsdatum: 1860 Aschaffenburg, Montag den 1. Oktober 1860

Seite: Seite 3 der Tageszeitung; Seite: 395 (der scan-Zählung)

Text:

* Aschaffenburg, 1. Okt.
Vom heutigen Tage an tritt das Institut der Landposten ins Leben. Die zum Bestellungsbezirke des Postamtes Aschaffenburg gehörigen Orte sind in drei Landpostbotenbezirke eingetheilt und werden von den betreffenden Boten folgendermaßen begangen:
Erster Rundgang:

Zweiter Rundgang:
a) wöchentlich dreimal:
Aschaffenburg, Schweinheim, Gailbach, Soden, Dörrmorsbach, Oberbessenbach, Straßbessenbach, Grünmorsbach, Haibach, Winzenhohl, Schmerlenbach, Keilberg, Waldaschaff, Hösbach, Goldbach, Aschaffenburg. - Beförderungszeit ohngefähr 9 ½ Stunden.
b) täglich:
Aschaffenburg, Schweinheim, Gailbach, Soden, Dörrmorsbach, Oberbessenbach, Straßbessenbach, Grünmorsbach, Haibach, Winzenhohl, Schmerlenbach, Hösbach, Goldbach, Aschaffenburg. - Beförderungszeit ohngefähr 7 ¼ Stunden.
Dritter Rundgang:




Bemerkungen:

März. 2017; Albin Blatt