Heimat- und Geschichtsverein Haibach, Grünmorsbach und Dörrmorsbach

Haibach - Grünmorsbach - Dörrmorsbach e.V.

Aschaffenburger Zeitung:  Nr. 75 aus 1859

Erscheinungsjahr: 1859

Quelle:     Aschaffenburger Zeitung: amtl. Organ der NSDAP und der Staats- und Gemeindebehörden, 1859

Internet:

Bezug: HB; Einw. BAUMANN, Valentin, Gastwirt

Erscheinungsdatum: 1859 Aschaffenburg, Dienstag den 29. März 1859

Seite: Seite 4 der Tageszeitung; Seite: 386 (der scan-Zählung)

Text:
Bekanntmachung.

[165]
In der Verlassenschaft des Valentin Baumann, verwittweten Gastwirthes von Haibach k. Bezirksamt Aschaffenburg, hat die Inventarisation des Nachlasses einen Aktivstand von 10.406 fl. 32 ¾ kr., dagegen einen Passivstand von 13.874 fl. 40 kr., ergeben, und haben die Erben und die Gläubiger die Konkurseröffnung beantragt.
Demgemäß wird der Universalkonkurs gegen die gedachte Verlassenschaftsmasse eröffnet und erster Ediktstag zur Anmeldung und Nachweisung der Forderungen und deren Vorzugsrechte auf
Mittwoch den 27. April 1859,
zweiter Ediktstag zur Vorbringung der Einreden auf
Mittwoch den 25. Mai 1859,
dritter Ediktsstag zur Abgabe der Repliken auf
Montag den 27. Juni 1859
und vierter Ediktstag zur Abgabe der Repliken auf
Montag den 25. Juli 1859,
jedesmal Früh 9 Uhr anfangend
im Geschäftszimmer Nr.: 11 des unterfertigten Gerichts anberaumt.
Hierzu werden sämmtliche Gläubiger der Valentin Baumann´schen Verlassenschaft mit dem Bedeuten geladen, daß diejenigen, welche an obigen Tagfahrten weder persönlich erscheinen, noch sich vertreten lassen, noch den betreffenden schriftlichen Rezeß einreichen, in Ansehung des ersten Ediktstages den Ausschluß von der Konkursmasse, in Ansehung der übrigen Ediktstage aber den Ausschluß mit der betreffenden Handlung zu gegenwärtigen haben.
Am ersten Ediktstage ist zugleich über die Wahl des Massekurators und die Behandlung der Aktiv-masse, insbesondere die Genehmigung oder Nichtgenehmigung des von der Verlassenschftsbehörde abgehaltenen Immobilien-Verstrichs Beschluß zu fassen und wird in dieser Beziehung angenommen, daß die Nichterscheinenden den Beschlüssen der Mehrheit der Erschienenen beistimmen.
Alle diejenigen, welche das Vermögen des Valentin Baumann etwas in Händen haben oder demselben etwas schulden, werden aufgefordert, dasselbe bei Vermeidung nochmaliger Zahlung nur an das Konkursgericht abzuliefern oder zu zahlen.
Die nicht dahier wohnenden Betheiligten haben spätestens am ersten Ediktstage einen Insinationsmandator hierorts aufzustellen, widrigenfalls die künftigen Verfügungen lediglich an das Gerichtsbrett angeschlagen und als gehörig zugestellt erachtet werden.
Aschaffenburg den 15. März 1859
Königliches Bezirksgericht
Der k. Direktor: Schmitt
Tax Nr.: 4424 Fertig
Bemerkungen:

März. 2017; Albin Blatt